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Channel: Naturheilmittel / Heilpflanzen – Gesundheitliche Aufklärung
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Stellungnahme der Arzneimittelkommission zur EU-Richtlinie THMPD

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***Update: 07.11.2010***

Als Reaktion auf laufende Mailaktionen zum Lebensmittelgesetzbuch ( LMBG ) und zum Aufruf der Petition gegen die EU-Richtlinien für traditionelle Pflanzenpräparate (THMPD), nimmt Arne Krüger, der stellvertretende Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, wie folgt Stellung.

Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel

Nach deutschem Recht waren Zusatzstoffe in Lebensmitteln zulassungspflichtig und in Kombination mit dem Verbot vor schädlichen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln stellte dies einen Schutz des Verbrauchers vor in der Dosierung möglicherweise problematischen Zusatzstoffen dar. Dies galt auch für Nahrungsergänzungsmittel. Darüber hinaus konnten z.B. Vitamine und Mineralstoffe als Arzneimittel oder als Medizinprodukte zugelassen werden und damit auch durch den Heilpraktiker ordnungsgemäß verordnet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 25. Juli 2007 (BVerwG 3 C 21.06) festgestellt, dass ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als charakteristische Zutat eines im wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungsmittels einzustufen sei und deshalb nicht einer vorherigen Zulassung als ein den Zusatzstoffen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bedürfe. Diese unklare Rechtssituation soll durch eine Neufassung dieses Gesetzes derzeit klar gestellt werden.

Mit diesem Gesetz soll im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes klargestellt werden, dass derartige Stoffe der Zulassungspflicht unterliegen.

Wenn nun seitens der Lebensmittelindustrie bzw. der Hersteller der Nahrungsergänzungsmittel die Sorge verbreitet wird, das hier die tradierten und bewährten Anwendungen gefährdet seien, muss beachtet werden, dass es sich um eine gerichtliche Auslegung des Gesetzes seit 2007 handelt, also sicher nicht um eine langjährige Tradition.

Es ist aber so, dass auch nach der Neufassung des Gesetzes alle Nahrungsergänzungsmittel die kein Gesundheitsrisiko haben als Zusatzstoffe zugelassen werden können. Vitamine, Mineralstoffe o.ä. in Arzneimitteln und Medizinprodukten werden durch diese Gesetzesregelung nicht betroffen.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist bei der Prüfung des Gesetzes eingebunden und wird im Falle einer Relevanz für den Heilpraktikerberuf auch Stellung beziehen.

Europäische Richtlinie für traditionelle Pflanzenpräparate

Die EU-Richtlinie zu traditionellen Pflanzenpräparaten ( THMPD 2004/24/EG ), die schon seit vielen Jahren in den europäischen Ländern umgesetzt wird und bis 2011 endgültig wirksam wird, ist in Deutschland seit vielen Jahren umgesetzt und wirksam.

Dazu ist festzustellen, die Europäische Richtlinie keine aktuelle Brisanz hat, sondern alt ist. Es gibt inzwischen die deutsche und die europäische Registrierung für traditionelle Pflanzenpräparate und diese hat sich bewährt. Alle Pflanzenpräparate mit einem Wirksamkeitsnachweis und dem Anspruch auf Indikationen müssen zugelassen werden. Bei den Zulassungsverfahren sind auch die Vertreter der Arzneimittelkommission in der Zulassungskommission E eingebunden.

Die Begrenzung bei der Mischung von Pflanzenpräparaten, Vitaminen und Mineralstoffen in einem Arzneimittel hat ja durchaus Sinn, denn eine therapeutische Gabe unterscheidet sich doch von der Substitution von Vitaminen und Mineralstoffen.

Die Verordnung von einzelnen Pflanzendrogen ( mit Positiv- oder Nullmonographie ) bleibt unverändert und wird in Deutschland auch nicht eingeschränkt.

Die ganze Diskussion ist übrigens eine alte Diskussion, da die Richtlinie aus dem Jahr 2004 ist und schon damals waren Arzneimittelkommission und die Heilpraktikerverbände involviert und haben gerade auf die traditionelle Registrierung der Pflanzenpräparate Einfluss genommen.

Alles was eine „jahrhundertalte oder jahrtausendalte“ Tradition ist, hat doch die Registrierungsmöglichkeit, denn es müssen doch nur 30 Jahre Anwendung da sein.

Arne Krüger
Stellv. Sprecher der
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Heilpraktiker & Tierarzt
Fachverband Deutscher Heilpraktiker – 2.Vizepräsident
& Landesvorsitzender Berlin-Brandenburg

[Quelle: http://www.ddh-online.de/]

 

Somit klingt diese ganze THMPD-Geschichte erstmal halb so wild.

Aber: Erstmal möchte ich bitten, sich dazu das „ANH Briefing“ (PDF-Datei) der Alliance for Natural Health International aufmerksam durchzulesen.

„An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“.
Der Wolf kam bisher immer im Schafspelz daher. Wer aufmerksam beobachtet, sieht doch was passiert: die EU-Kommission setzt die Interessen der Konzerne (allen voran die der Pharma- und Agrarindustrie) durch. Stets mit der Parole „zum Schutze der Verbraucher“. In den kontrollierenden Behörden sitzen bezahlte Lobbyisten. Ist es im HMPC-Ausschuss, der sich um die Zulassung von pflanzlichen Präparaten kümmert anders? Dieser ist überwiegend mit bezahlten Pharmakologen besetzt.

Dass diese THMPD-Richtlinien in Deutschland mit dem AMG bereits so in etwa umgesetzt wurden/sind, stimmt allerdings. Eine große Tragödie. In Deutschland hatte die Pharmaindustrie bisher auch einen ganz besonderen Einfluss auf die Politik. Deshalb meinen ein paar Vertreter der Heilpraktiker, es wäre unsinnig, diese Petition zu unterschreiben.

Sollen wir DESHALB nicht die Petition unterschreiben? Ich meine DOCH, auf jeden Fall. Wir müssen ein Zeichen setzen!

Seit den 80er Jahren sind schon viele pflanzliche Präparate vom Markt verschwunden, bzw. mussten verschlechtert und als Arzneimittel deklariert werden. Das geht natürlich weiterhin so und das verstärkt.

Was somit auch bedeutet: wenn wir uns gegen die THMPD-Richtlinien auflehnen, sollte auch gegen das von der Pharmaindustrie diktierte AMG vorgegangen werden! Dass wir bereits über 50.000 Unterschriften für die „Anti-THMPD-Petition“ zusammen haben, ist ein erster bedeutsamer Schritt, wie ich finde. Auch wenn unsere „Volkstreter“ diese Petition ignorieren werden, zeigt es doch ganz deutlich, dass wir uns nicht mehr alles gefallen lassen werden! Wir wollen über unser Leben selbst bestimmen! Wir sind freie Menschen!

Die EU-Kommission ist nur ein Instrument der Großkonzerne. Die Konzerne (die Mächtigen) bestimmen die Politik – es war nie anders. Das müssen WIR ändern. Es ist zwar schon reichlich spät dafür, aber so langsam scheinen wir doch aufzuwachen!

 

***Update: 07.11.2010***

Der FDH e.V. – Bundesverband – fügt dem auch noch etwas hinzu:

PANIKMACHE GILT NICHT! – Vorsicht bei Massen-E-Mails

In Zeiten des Internets als schnelles Medium, welches zu dem keine Kopier- und Portokosten verursacht, hat es sich leider eingebürgert, alles mögliche an hunderte oder tausende von Menschen weiter zu leiten, oftmals ohne es zu prüfen.

Dies konnten wir als Berufsverband in den letzten Monaten immer wieder beobachten und auch leidvoll miterleben: Ob beim Thema Lebensmittelgesetzbuch, Traditionelle Heilpflanzen oder eine neu umlaufende Petition an den Deutschen Bundestag zur Abwendung eines möglichen Verbots von Heilpflanzen. Alles wird reflexartig weiterverbreitet und damit zu einem Selbstläufer, der nur aufgrund seiner hohen Verbreitung plötzlich an Bedeutung gewinnt.

Zu dieser Petition und bezüglich eines Verbot von Heilpflanzen möchten wir nochmals klar stellen: Die EU-Richtlinie zu traditionellen Arzneimitteln ist viele Jahre alt (2004) und sie ist in Deutschland bereits seit Jahren im Arzneimittelgesetz umgesetzt. Ihre europaweite Ratifizierung 2011 wird also bei uns nichts ändern. Damit ist eine Petition an den Bundestag, er möge hier zugunsten der traditionellen Heilpflanzen tätig werden, nicht zielführend. Auch die Möglichkeit der Registrierung von traditionellen europäischen Heilpflanzen, die Zulassung der pflanzlichen Arzneimittel und die individuelle Einzelverschreibung der Heilpflanzen sind im Arzneimittelgesetz geregelt. Es werden aktuell keine Heilpflanzen in Deutschland verboten und jeder Heilpraktiker kann die Pflanzen, die es nicht als Fertigarzneimittel gibt, in einer Rezeptur weiterhin verordnen.

Der Bundesvorstand des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. bittet deshalb, solche Panikmails nicht einfach ungeprüft weiter zu multiplizieren, sondern bei den verantwortlichen und sachkompetenten Mitgliedern des Bundesvorstandes oder Ihres Landesverbandes erst einmal nach zu fragen. Diese können nachprüfen, ob es einen entsprechenden Handlungsbedarf gibt und Sie umgehend darüber informieren. Im Bundesvorstand stehen neben dem Präsidenten auch die anderen Vorstandsmitglieder zur Verfügung.

Ursula Hilpert-Mühlig zu Fragen des Gesundheits- und Berufsrechts, Arne Krüger zur Thematik Arzneimittel- und Medizinprodukterecht und Franz-Dieter Schmidt zu Wettbewerbs- und Abrechnungsfragen.

 

Dazu weiter der Vorstand des Heilpraktikerverband Bayern e.V.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuell wird wieder einmal im Multiplikationsverfahren eine Rundmail verteilt, die viele von Ihnen irritiert.
Es geht darin um die Behauptung, Heilpflanzen würden mit inkrafttreten einer EU-Richtlinie verboten.
Man solle deswegen dringend eine Petition an den Deutschen Bundestag unterschreiben, um diese Bedrohung abzuwenden.
Wie so oft bei Gesetzen und vor allem bei EU-Richtlinien ist das Ganze sehr komplex und birgt sicher auch nicht gleich vorhersehbare Veränderungen, die meist erst nach der Ratifizierung solcher Regelungen spürbar werden. Und natürlich sind solche Unwägbarkeiten ein guter Nährboden für Bedrohungsszenarien.

Ihr Berufsverband hatte bereits mehrmals informiert, dass es für unsere traditionellen Heilpflanzen und pflanzlichen Arzneimittel durch die Ratifizierung der EU-Richtlinie 2001/83/EG keine weiteren Veränderungen oder gar Verbote geben wird, da Deutschland diese Richtlinie bereits in der letzten Arzneimittel-Novelle (2009) umgesetzt hat.

Betroffen von der europaweiten Ratifizierung der EU-Richtlinie im April 2011 werden – so wird von Beobachtern der traditionellen Arzneimittelszene berichtet – vorwiegend ayurvedische und chinesische Pflanzenmischungen sein, die bisher als Nahrungsergänzungsmittel im Umlauf waren.
Um hier womöglich noch Änderungen herbeiführen zu können, müsste bei der europäischen Zulassungsbehörde in London interveniert werden. Unser Deutscher Bundestag kann da wenig bis gar nichts ausrichten und ist auch dafür nicht die richtige Anlaufstelle.

Trotzdem kann es Sinn machen, sich an besagter Petition zu beteiligen, da auch die Zahl der Unterschriften zeigen kann, wie wichtig das Thema traditionelle Heilpflanzen in Deutschland genommen wird.

Wir hoffen, ein wenig zur Dämpfung der „Panikmache“ beigetragen zu haben.
Anbei finden Sie vorab die offizielle Verlautbarung des FDH-Bundesverbandes zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Heilpraktikerverband Bayern e.V.

 

Zu diesen Schreiben gibt es auch eine interessante Antwort von J.Reinke, dem ich hier auch zustimmen möchte:

Guten Tag an den Vorstand des Deutschen Heilpraktikerverbandes Bayern (leider auch ohne Ansprechperson in Ihrem Schreiben),

Ihrer Schrift mit dem liebevollen Titel „Panikmache“ kann nicht zugestimmt werden.

Wenn Sie die Petition anschauen würden, würde schnell klar werden, daß dies keine Petition der Heilpraktiker ist und sie auch nicht nur von Heilpraktikern unterzeichnet wird. Das sind (sicher) naturheilkundlich bewanderte Bürger, die zunehmend massiv missbrauchtes Vertrauen zu den Verantwortlichen verlieren und sich die Natur nicht verbieten lassen wollen.

Über Ihre Einlassung, den Heilpraktikern würde doch nichts entzogen werden, kann man sich so seine Gedanken machen. Zumindest erzeugt sie einigermaßenes Unverständins, wenn man weiß, daß die traditionell bewährten Heilpflanzen jedoch allen anderen entzogen würden. Wenn man das Schreiben richtig versteht, geht es Ihnen wohl hier eher nicht um jahrhundertealten Erhalt probater Anwendungen mit hilfreichen und natürlichen Mitteln für alle Menschen. Ein ziemlich bitterer Beigeschmack, wenn Sie abschwächen und Ihren Status Quo mit der Entrechtung aller Nicht-Heilpraktiker verteidigen.

Leider weil es eben schon so viele Verkettungen ohne Kenntnis oder gegen den Willen der Bevölkerung gibt (haben Sie etwas für deren Erhalt getan?), zustande gekommen sind, schreiben Sie davon, daß man eben nun nichts mehr machen könne. Wo waren Sie, als diese jetzt gültigen Beschlüsse abgenickt wurden? Nach Ihrer Aussage solle man sich mit offenkundigen Entrechtungen abfinden.

Nun, solange es (noch) nicht an Ihre Interessen geht, ist dies vielleicht noch nachvollziehbar. Auch schon 40 Jahre alt ist der unsagliche „Codex Alimentarius“, der zunehmend umgestzt wird. Dieser beherbergt im übrigen die Abschaffung der gesundheitlichen Beratungsmöglichkeit. Was machen dann im nächsten Schritt Ihre Heilpraktiker? Die Hoffnung „Wird schon alles nicht so schlimm werden“, ist seit Jahrzehnten widerlegt.

Warum wird Ihrerseits nicht für die immer mehr schwindenden Rechte -am meisten im gesundheitlichen Bereich- eingetreten? Wollen Sie Menschen helfen oder interessiert lediglich das eigene Überleben?
Auch bei Ihrem übergeordneten Fachverband Deutscher Heilpraktiker ist keinerlei Eintreten für die Dinge, die Grundlegendes bewahren und erhalten wollen oder grundlegende Rechte einfordern, erkennbar.
Das erwartet man jedoch von einem (gemeinnützigen?) Verein. Sie hätten eine wortgwaltige Stimme. Mit einem Schreiben „Panikmache“ werden Sie offensichtlich erst aktiv, wenn sich die Bevölkerung nicht mehr entrechten läßt. Schauen Sie auf die sekündlich exorbitant wachsende Menge der Unterzeichner!

Auch wenn dieses Verbot Ihre Interessen nicht verletzen würde, erwartet man von einer Einrichtung, die sich das anspruchsvolle Ziel setzt, den Menschen helfen zu wollen, auch Hilfe bei uneigennützigen Aktivitäten. Alles andere bliebe bei der allseits beliebten Symptombehandlung, die zweifellos und selbstredend das bestehende Geschäft sichert.

Dazu mal zwei nun schon historische Aussprüche:
„Was der Welt am meisten fehlt, sind Menschen, die sich mit den Nöten anderer befassen.“ Albert Schweitzer (Selbstverständlich uneigennützig)

„Der letzte Grund des Widerstandes gegen eine Neuerung (sprich Heilpraktiker-Ausschließlichkeit) ist immer der, daß hunderttausende Menschen davon leben, daß etwas heilbar ist, denn das Gesetz des ökonomischen Egoismus ist stärker als jede Humanitätsidee.“ Prof. Dr. Franz Friedmann (1939)

Mit diesen sonntäglichen Anregungen zum Nachdenken
beste Grüße J.Reinke

 

Auch Hans Tolzin (www.impfkritik.de) bringt noch einmal das Wesentliche zum Ausdruck:

Auch wenn die Vorbehalte des erwähnten Heilpraktikerverbandes berechtigt sein sollten, so hat die Petition wohl eine reale Grundlage. Allen Heilmitteln, die sich der Kontrolle der großen Konzerne entziehen, drohen innerhalb der EU nach und nach das Aus und die besagte EU-Richtlinie spielt hierbei eine wesentliche Rolle.

Immerhin scheint die Petition einen Nerv in der Bevölkerung getroffen zu haben, denn während ich diesen Artikel schreibe, wird die wichtige Hürde von 50.000 Unterstützungsunterschriften überschritten und man kann auf der Petitionswebseite quasi zusehen, wie die Zahl der Unterstützer weiter wächst und wächst.

Die Zahl von 50.000 Unterstützern ist deshalb wichtig, weil damit eine öffentliche Anhörung des Petenten vor dem Deutschen Bundestag erreicht wird. Möge er diese Gelegenheit zu unser aller Wohl nutzen!


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